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Elektronische Versicherungsbestätigung Starten statt warten: Elektronische Versicherungsbestätigung vereinfacht die Zulassung von Kraftfahrzeugen ab 01. März 2008

Wer heute sein Fahrzeug zulassen will, benötigt neben der Doppelkarte als Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung vor allem viel Zeit und Geduld. Dies ändert sich mit dem 1. März 2008, denn ab diesem Tag bekommt die Versicherungsbestätigungskarte aus Papier digitale Konkurrenz.

In dem Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren) können dann die benötigten Daten zwischen Versicherungsunternehmen, dem Kraftfahrt-Bundesamt und regionalen Zulassungsbehörden papierlos ausgetauscht werden. In der Praxis funktioniert das so: Der Versicherer händigt dem Kunden keine Papier-Versicherungsbestätigung mehr aus, sondern stellt für ihn eine elektronische Versicherungsbestätigung in einer zentralen Datenbank bereit. Die Zulassungsbehörden haben Zugriff auf diese Datenbank und können die elektronische Versicherungsbestätigung von dort abrufen. Damit die elektronische Versicherungsbestätigung und der Kunde zueinander finden, erhält er vom Versicherer eine Versicherungsbestätigungsnummer, die sogenannte VB-Nummer. Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie „H7FX5A3“ und dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsbehörde sichtbar zu machen.

Bei der Anmeldung seines Fahrzeugs muss der Kunde keine Versicherungsbestätigung mehr vorzeigen, sondern nur noch seine VB-Nummer nennen. Der Mitarbeiter der Zulassungsstelle kann dann mit ihrer Hilfe online überprüfen, ob für den Kunden eine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde. Ist dies der Fall, kann das Fahrzeug zugelassen werden.

Doppelt schnell statt Doppelkarte

Die Vorteile der elektronischen Versicherungsbestätigung liegen auf der Hand: Arbeitsabläufe in den Behörden werden effizienter, eine händische Eingabe der Versicherungsdaten überflüssig und dadurch Eingabefehler reduziert. Für die Versicherten verkürzen sich die Warte- und Bearbeitungszeiten in den Kfz-Zulassungsbehörden deutlich. Das neue eVB-Verfahren ist gegenüber der alten Versicherungskarte aus Papier nicht nur erheblich schneller, zudem könnten bei rund 11,5 Millionen Neuzulassungen und Ummeldungen pro Jahr über 340 Tonnen Papier eingespart werden.

Zweimonatige Testphase seit Januar 2008

Seit Januar 2008 läuft eine zweimonatige Testphase, in der die neue elektronische Versicherungsbestätigung und das gesamte Verfahren den Behörden in Deutschland zur Verfügung stehen. Mögliche technische Kinderkrankheiten können so frühzeitig erkannt und Mängel behoben werden.

Übergangsphase sichert Kundenzufriedenheit

Ab dem 1. März 2008 ist die elektronische Versicherungs-bestätigung für die Versicherer obligatorisch. Es kann allerdings vorkommen, dass eine Zulassungsbehörde auch nach dem 1. März 2008 noch mit der Versicherungsbestätigung aus Papier arbeitet. Für diese Konstellation werden die Versicherer in einer Übergangzeit die VB-Nummer in die bisherige Versicherungsbe-stätigungskarte eindrucken. Auf diese Weise bleibt die Papierform weiter gültig. Arbeitet die Zulassungsbehörde bereits elektronisch, dient die Papierform nur als „Merkzettel“ für die VB-Nummer. Arbeitet die Zulassungsbehörde noch traditionell, wird das Fahrzeug mithilfe der Papierform zugelassen.

Kfz-Zulassung zukünftig online

Langfristig sollen alle Voraussetzungen geschaffen werden, dass Kfz-Halter ihre Fahrzeuge online per Internet oder Handy zulassen können. Die Versicherer werden auch hier ihren Beitrag leisten. Geplant ist, dass der Kfz-Halter die VB-Nummer von seinem Versicherer per SMS oder direkt auf das Handy, per E-Mail oder auf dem Postweg erhält.
Durch elektronische Kommunikation sollen die Prozesse im Rahmen der Fahrzeugzulassung bürgerfreundlicher und effizienter werden. Die Einführung des eVB-Verfahrens markiert einen wichtigen Schritt in diese Richtung.

Weitere Informationen:

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Die von den Autoversicherern und dem GDV getragene GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG wurde beauftragt, das neue eVB-Verfahren auszugestalten und umzusetzen. Sie betreut die Versicherungsunternehmen und hilft, das neue Verfahren zu etablieren. Weitere Informationen unter www.gdv.de und www.versicherung-und-verkehr.de.

Quelle: www.versicherung-und-verkehr.de

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